Der Auftraggeber sorgt dafür, dass VAN DEN BUSCH auch ohne besondere Aufforderung alle notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden.
Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und VAN DEN BUSCH bedingt, dass VAN DEN BUSCH über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen, die in Zusammenhang mit den zu erbringenden Beratungsleistungen stehen, umfassend informiert wird.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Voraussetzungen, wie im Angebot festgehalten, richtig sind.
Der Auftraggeber wird alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlich sind, zeitnah treffen und allenfalls erforderliche Zustimmungen einholen (z.B. Zustimmungen der Konzernleitung, des Aufsichtsrats, der Mitarbeiter, des Betriebsrats etc.).
Die Gesellschaft und ihre Vertreter sind unter anderem für Folgendes alleine verantwortlich:
alle Managementfunktionen wahrzunehmen und alle Managemententscheidungen zu treffen,
ein kompetentes Mitglied des Managements auszusuchen, welches die Dienstleistungen von VAN DEN BUSCH beaufsichtigt,
die Angemessenheit und Ergebnisse dieser Dienstleistungen im Auftrag des Unternehmens zu beurteilen,
Verantwortung für die Ergebnisse dieser Dienstleistungen zu übernehmen, interne Kontrollen, die ua auch unsere Tätigkeit umfassen, ohne Einschränkung einzurichten und zu erhalten.
Sofern die vereinbarten Beratungsleistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht werden, wird der Auftraggeber die notwendige Büroinfrastruktur kostenlos bereitstellen und dafür sorgen, dass alle organisatorischen Rahmenbedingungen vorliegen und eine ungestörte Leistungserbringung gewährleistet ist.
Wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten verletzt oder sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre von VAN DEN BUSCH vorliegen, welche VAN DEN BUSCH an der Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen hindern, verschiebt sich ein vereinbarter Terminplan (Meilensteine). Darüber hinaus ist VAN DEN BUSCH berechtigt, dem Auftraggeber allfällige Mehrkosten (z.B. Stehzeiten der eingesetzten Mitarbeiter) in Rechnung zu stellen.
VAN DEN BUSCH schuldet die Erbringung der im Angebot bezeichneten Beratungsleistungen, nicht aber einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
VAN DEN BUSCH ist berechtigt, die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte und übergebenen Unterlagen als richtig und vollständig Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist VAN DEN BUSCH nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
VAN DEN BUSCH wird sich bemühen, dem Wunsch des Auftraggebers nach dem Einsatz bestimmter Mitarbeiter zu entsprechen, behält sich aber ausdrücklich vor, Mitarbeiter nach eigenem Ermessen einzusetzen und neu zuzuordnen, wie es für die Erbringung der Leistungen angemessen, zweckdienlich und möglich ist.
VAN DEN BUSCH ist berechtigt, vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise durch Kooperationspartner oder sachkundige Dritte durchführen zu lassen.
Alle von VAN DEN BUSCH in Papierform oder in elektronischer Form zur Verfügung gestellten Unterlagen (insbesondere Angebot, Analysen, Stellungnahmen, Gutachten, etc.) sind geistiges Eigentum von VAN DEN BUSCH. Der Auftraggeber anerkennt die ausschließlichen Rechte von VAN DEN BUSCH an den Unterlagen, mögen die Unterlagen urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sein oder nicht.
Der Auftraggeber darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden, die vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfass sind. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Analysen, Stellungnahmen, Gutachten etc. von VAN DEN BUSCH abzuändern.
Ohne die vorherige schriftliche Zusage von VAN DEN BUSCH ist es dem Auftraggeber untersagt, die Unterlagen zur Gänze oder auszugsweise an Dritte weiterzugeben, öffentlich wiederzugeben, daraus zu zitieren oder Dritten gegenüber darauf Bezug zu nehmen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Zustimmung von VAN DEN BUSCH eingeholt hat, wenn sich das wirtschaftliche Umfeld und die relevanten Rahmenbedingungen seit der Einholung der Zustimmung geändert haben und/oder die Beratungsleistung mittlerweile überholt ist.
Eine Ausnahme hiervon besteht nur dann, wenn (i) anwendbare Gesetze, Bestimmungen, Regeln und berufliche Verpflichtungen einer Einschränkung der Offenlegung entgegenstehen, (ii) die Gesellschaft oder ihre verbundenen Unternehmen Wertpapiere bei der United States Securities and Exchange Commission registriert haben und eine VAN DEN BUSCH Gesellschaft der Abschlussprüfer der Gesellschaft oder ihrer verbundenen Unternehmen ist (in diesem Fall besteht keine Beschränkung bezüglich der Offenlegung von Stellungnahmen, Gutachten, Berichten oder anderen Arbeitsergebnissen), (iii) und in dem Umfang in dem der United States Internal Revenue Code und die Internal Revenue Service Guidance in Bezug auf vertrauliche Steuerbegünstigungen (oder vergleichbare Gesetze oder Richtlinien von anderen Steuerbehörden) anwendbar sind (in diesem Fall besteht keine Beschränkung bezüglich der Offenlegung von Stellungnahmen, Gutachten, Berichten oder anderen Arbeitsergebnissen)
Im Fall einer Verletzung der Punkte 2 oder 5.3 ist VAN DEN BUSCH von jeder Haftung für allfällige Schäden, die daraus resultieren, frei.
Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und VAN DEN BUSCH erfordert strikte Vertraulichkeit. Bezüglich dieses Vertrages und aller im Zusammenhang mit diesem Beratungsvertrag gegebenen Informationen, die von der offenlegenden Partei als vertraulich bezeichnet wurden, verpflichtet sich der Empfänger, die vertraulichen Informationen hinreichend bzw. den geltenden berufsständigen Grundsätzen entsprechend zu schützen, diese lediglich für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden und sie nur insofern zu vervielfältigen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die Dritten oder dem Empfänger bereits bekannt sind.
VAN DEN BUSCH, ihre Mitarbeiter und die beigezogenen Kooperationspartner verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
VAN DEN BUSCH darf Berichte, Gutachten und sonstige Schriftstücke über die Tätigkeit und deren Ergebnisse Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht oder wenn VAN DEN BUSCH vom Auftraggeber ausdrücklich von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden wurde.
VAN DEN BUSCH ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) hinsichtlich aller im Rahmen des Auftrages verarbeiteter personenbezogenen Daten. VAN DEN BUSCH ist berechtigt, personenbezogene Daten, welche VAN DEN BUSCH anvertraut wurden, im Rahmen der Beratungstätigkeit zu verarbeiten, in elektronisch verwalteten Dateien zu speichern und durch Dritte, mit denen eine entsprechende Auftragsverarbeitervereinbarung im Sinn des 28 DSGVO abgeschlossen wurde, verarbeiten zu lassen. VAN DEN BUSCH überlassene Materialien (Papier und Datenträger) werden grundsätzlich nach Beendigung der diesbezüglichen Leistungserbringung dem Auftraggeber oder an vom Auftraggeber namhaft gemachte Dritte übergeben oder wenn dies gesondert vereinbart ist von VAN DEN BUSCH verwahrt oder vernichtet. VAN DEN BUSCH ist berechtigt Kopien davon aufzubewahren soweit er diese zur ordnungsgemäßen Dokumentation seiner Leistungen benötigt oder es rechtlich geboten oder berufsüblich ist.
VAN DEN BUSCH verpflichtet sich und seine Mitarbeiter zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen der DSGVO sowie des Datenschutzgesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung (aktuell DSG idF des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018) und wird allfällige beigezogene Dritte gleichfalls hiezu verpflichten.
VAN DEN BUSCH und alle anderen Mitglieder des VAN DEN BUSCH Netzwerkes sind zum Zweck der Vermeidung von Interessenskonflikten, der Sicherstellung ihrer berufsrechtlich gebotenen Unabhängigkeit und der Einhaltung börserechtlicher Bestimmungen berechtigt, Auftragsdaten (Name, Adresse, Ansprechpartner, Auftragsumfang, Honorarumfang und Auftragszeitraum) elektronisch zu speichern und diese Daten an andere Mitglieder des VAN DEN BUSCH-Netzwerkes zu übermitteln.
VAN DEN BUSCH wird dem Auftraggeber regelmäßig Informationen und Ankündigungen über die von VAN DEN BUSCH angebotenen Dienstleistungen, Veranstaltungen etc. im Bereich Consulting im angemessenen Umfang per E-Mail (basierend auf § 107 TKG und darüber hinaus auf der Zustimmung des Auftraggebers) sowie per Post, Telefon und Telefax (basierend auf der Zustimmung des Auftraggebers) übermitteln. Der Auftraggeber kann dieser Übermittlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen seine Zustimmung widerrufen.
Nach erfolgtem Widerspruch/Widerruf werden die für die Informationserteilung notwendigen personenbezogenen Daten (Anrede, Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Postadresse, Telefonnummer, Telefaxnummer) nicht mehr für diesen Zweck verarbeitet und insofern gelöscht. Durch den Widerspruch/Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Zustimmung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht berührt.
VAN DEN BUSCH verwendet zur Sicherung der verarbeiteten Daten unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen geeignete und stets an den aktuellen Stand der Technik angepasste technische und organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Datenverarbeitung gemäß den Vorgaben der DSGVO erfolgt. In Ermangelung einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall erfolgt die elektronische Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und VAN DEN BUSCH bzw. vice versa in unverschlüsselter und unsignierter Form, womit das Mitlesen oder die Manipulation durch Dritte nicht mit Sicherheit ausgeschlossen ist.
Weitere Details zum Datenschutz und insbesondere zu den Informationspflichten nach 13 und 14 DSGVO sind der Website www.VAN-DEN-BUSCH.com/impressum/Datenschutz zu entnehmen.
Die Höhe des Honorars von VAN DEN BUSCH richtet sich nach Art und Umfang der vereinbarten Leistungen und ist im Angebot von VAN DEN BUSCH Bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung wird ein angemessenes Honorar in Höhe von mindestens 250,00 EUR netto pro Stunde geschuldet.
Die Höhe des pauschal vereinbarten Honorars von VAN DEN BUSCH richtet sich nach Art und Umfang der vereinbarten Leistungen und ist im Angebot von VAN DEN BUSCH angegeben. Bei Vereinbarung des pauschalen Honorars wird die Rechnung innerhalb von drei Tagen ab Unterzeichnung der Auftragsbestätigung zur Zahlung fällig.
Allfällige Reisespesen der Mitarbeiter von VAN DEN BUSCH und Barauslagen werden gesondert
VAN DEN BUSCH ist berechtigt bei Auftragsbestätigung eine innerhalb von drei Tagen zur Zahlung ohne Abzug fällige Abschlagszahlung in Höhe von 50% des Wertes gemäß Angebot in Rechnung zu stellen.
Die Rechnungslegung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – 14-tägig im
Die Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Allfällige Einwendungen gegen Rechnungen müssen innerhalb von drei Tagen nach Erhalt schriftlich gegenüber VAN DEN BUSCH geltend gemacht Die Unterlassung von Einwendungen innerhalb dieser Frist gilt als Anerkenntnis der Rechnung.
Bei Zahlungsverzug ist VAN DEN BUSCH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz (gemäß §456 UGB) zu verrechnen. Weiters ist VAN DEN BUSCH berechtigt, laufende Leistungen vorläufig einzustellen und nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber übernimmt alle angefallenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsverfolgungskosten.
Alle Honorare verstehen sich als Preise netto zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
VAN DEN BUSCH haftet nur für den Endbericht im nachstehend vereinbarten Umfang und keinesfalls für Zwischenberichte einschließlich E-Mails und sonstige Kommunikation, die während der Projektlaufzeit mitgeteilt werden.
VAN DEN BUSCH haftet für Schäden nur, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist jedenfalls ausgeschlossen. Dies gilt gleichermaßen, wenn sich VAN DEN BUSCH zur Vertragserfüllung Dritter bedient.
Für entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden, mittelbare und indirekte Schäden sowie reine Vermögensschäden jeder Art haftet VAN DEN BUSCH keinesfalls.
Die Haftung von VAN DEN BUSCH ist darüber hinaus der Höhe nach mit der Auftragssumme beschränkt, jedoch maximal mit EUR 000,-. Als einzelner Schadensfall ist die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten zu verstehen, die sich aus einer einheitlichen Leistung ergeben. Für Schäden, die im Rahmen mehrerer gleichartiger, einheitlicher Leistungen aufgrund mehrerer auf dem gleichen fachlichen Fehler beruhenden Verstöße entstanden sind, haftet VAN DEN BUSCH gleichfalls nur bis zur Auftragssumme bzw. bis maximal EUR 350.000,-.
Falls nach Auffassung des Auftraggebers das mögliche Schadensvolumen den vorgenannten Betrag übersteigt, wird VAN DEN BUSCH auf Verlangen des Auftraggebers versuchen, eine Zusatzversicherung zur bestehenden Haftpflichtversicherung abzuschließen, die dieses Risiko abdeckt, sofern der Auftraggeber die hierfür anfallende Versicherungsprämie übernimmt.
Allfällige Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigem Ausschluss innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
Zieht VAN DEN BUSCH zur Erbringung ihrer Beratungsleistungen einen Dritten, z.B. ein datenverarbeitendes Unternehmen, einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einen Rechtsanwalt bei und hat sie den Auftraggeber hievon schriftlich benachrichtigt, so wird VAN DEN BUSCH von der Haftung frei und haftet dem Auftraggeber gegenüber nur mehr der beigezogene Dritte für den von ihm zu vertretenden Schaden.
Eine Haftung von VAN DEN BUSCH gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber wird ausdrücklich ausgeschlossen. Werden Unterlagen von VAN DEN BUSCH mit deren Zustimmung an Dritte weitergegeben, wird eine Haftung von VAN DEN BUSCH dem Dritten gegenüber dadurch nicht begründet. Sollte VAN DEN BUSCH ausnahmsweise gegenüber einem Dritten haften, so gelten die oben angeführten Haftungsbeschränkungen nicht nur im Verhältnis zwischen VAN DEN BUSCH und dem Auftraggeber, sondern auch gegenüber dem In jedem Fall der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen eines Dritten gegenüber VAN DEN BUSCH wird der Auftraggeber VAN DEN BUSCH vollkommen schad- und klaglos halten.
10. Loyalität, Abwerbeverbot
Während der Laufzeit dieses Vertrages und während einer weiteren Frist von zwölf Monaten nach Beendigung der Beratungsleistungen ist es dem Auftraggeber untersagt, Mitarbeiter von VAN DEN BUSCH, die mit der Erfüllung des Vertrages befasst waren, zu beschäftigen oder Ihnen ein Angbot zur Beschäftigung oder zur Erbringung anderweitiger Leistungen jeglicher Art zu erbringen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung hat der Auftraggeber eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 75.000,00 zu bezahlen.
11. Schlussbestimmungen
VAN DEN BUSCH ist berechtigt, das Unternehmen des Auftraggebers und das Projekt in seine Referenzliste aufzunehmen h. Unternehmensname, Unternehmenskennzeichen bzw. Marken und eine allgemeine Beschreibung über das Projekt Dritten gegenüber zu erwähnen oder aufzulisten. Der Auftraggeber erklärt sich in angemessenem Umfang bereit, nach vorheriger Mitteilung über VAN DEN BUSCH Auskünfte zu geben.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VAN DEN BUSCH auf Dritte zu übertragen. VAN DEN BUSCH ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne gesonderte Zustimmung des Auftraggebers einem Tochter- oder Schwesterunternehmen Mitgliedern von VAN DEN BUSCH (nähere Informationen über die Mitglieder stellen wir tagesaktuell auf Anfrage zur Verfügung) mit schuldbefreiender Wirkung zu übertragen.
VAN DEN BUSCH verwendet hochwertige Technologie, um unerwünschte E-Mails (Spam) zu erkennen und herauszufiltern. Dennoch kann es vorkommen, dass eine E-Mail irrtümlich als Spam qualifiziert VAN DEN BUSCH kann daher nicht garantieren, dass E-Mails des Auftraggebers beim gewünschten Empfänger auch tatsächlich ankommen.
Erfüllungsort ist Mülheim an der Ruhr. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt der Sitz von VAN DEN BUSCH als vereinbart.
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt nicht berührt.